
- Alle Besucher des Jugendzentrums sind, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen untereinander gleichberechtigt.
- Das Hausrecht wird im Auftrag und in Vertretung des Trägers vom pädagogischen Personal wahrgenommen.
- Den Anweisungen des pädagogischen Personals oder den von ihm ausdrücklich bevollmächtigten Personal ist Folge zu leisten.
- Alle Besucher des Jugendzentrums haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten sauber zu halten, die Einrichtung und alle anderen Wertgegenstände des Jugendzentrums pfleglich zu behandeln.
- Schäden aller Art sind vom Verursacher wiedergutzumachen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Andernfalls werden die anfallenden Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Für persönliche Gegenstände des privaten Gebrauchs wird keine Haftung übernommen.
- Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit hat in dem Bereich des Jugendzentrums uneingeschränkte Gültigkeit.
- Das Mitbringen alkoholischer oder alkoholhaltiger Getränke ins Jugendzentrum ist verboten. Der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ab 18 Uhr möglich; Spirituosen sind grundsätzlich untersagt.
- Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in den Bereich des Jugendzentrums ist verboten.
- Gewalttätigkeiten - psychischer, physischer und sexueller Art - werden im Jugendzentrum nicht geduldet.
- Alle Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, werden von dem pädagogischen Personal ermahnt, verwarnt oder vorrübergehend vom Besuch des Jugendzentrums ausgeschlossen. Hausverbote bis zu einer Dauer von 14 Tagen können von dem pädagogischen Personal verhängt werden. Über weitere Maßnahmen entscheiden die zuständigen Gremien des Jugedzentrums.
- Um unnötige Lärmbelästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden, ist im gesamten Bereich des Jugendzentrums auf folgendes zu achten:
- Mopeds, Mofas, Motorräder und Autos sind bei An- und Abfahrten möglichst niedrigtourig zu fahren. Unnötiges Laufenlassen der Motoren, sowie unnötiges Herrumfahren ist auch im Sinne des Umweltschutzes zu vermeiden.
- Unnötige, übermäßige Geräusche jeder Art im Aussenbereich und in der Nähe des Jugendzentrums sind grundsätzlich zu unterlassen.
- Im Haus sind Musik und Gesprächston auf einem auch für Andere erträglichen Maß zu halten.
- Sind im Haus laute Geräusche (Musik, Bandproben, etc.) nicht zu vermeiden, so ist auf höchstmögliche Schalldämmung (vor allem geschlossene Fenster und Türen) zu achten.
- Die Besucher des Jugendzentrums haben sich so zu verhalten, dass der Ruf nach außen hin gewahrt wird.
- Es ist auf eine sittliche Umgangssprache zu achten.
HAUSORDNUNG
des Jugendzentrums Neuburg